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Autoinhaltsversicherung
Der richtige Versicherungsschutz für Umzüge macht das finanzielle Verkehrshaftungsrisiko berechenbar denn Umzugsunternehmen tragen die Verantwortung für die Unversehrtheit der von ihnen zur Beförderung übernommenen Umzugsgüter bis zum Bestimmungsort. Auf dem Transportweg können Umzugsgüter beschädigt oder gestohlen werden.
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Autoinhaltsversicherung
Während eines Transports kann viel passieren. Ihre eigenen Waren und Güter oder die Ihrer Kunden (z.B. bei Auslieferung) können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Eine Autoinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.
Fast jedes Unternehmen transportiert zur Waren oder Güter mit eigenen Fahrzeugen zu Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten. Hier werden oftmals erhebliche Werte mit einem LKW, Lieferwagen oder PKW mit Anhänger bewegt. Bei einem Unfall sind nur Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert über die Vollkaskoversicherung der KFZ-Versicherung versichert nicht aber der Autoinhalt.
Mit einer Werkverkehrsversicherung sind auch Schäden an dem Autoinhalt – der Ladung -abgesichert. Auch Werkzeuge und Maschinen (Arbeitsmittel) sind in der Autoinhaltsversicherung mitversichert. Ebenso können Be- und Entladung entstehen mitversichert werden.
Fast jedes Unternehmen transportiert zur Waren oder Güter mit eigenen Fahrzeugen zu Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten. Hier werden oftmals erhebliche Werte mit einem LKW, Lieferwagen oder PKW mit Anhänger bewegt.
Bei einem Unfall sind nur Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert über die Vollkaskoversicherung der KFZ-Versicherung versichert nicht aber der Autoinhalt. Mit einer Werkverkehrsversicherung sind auch Schäden an dem Autoinhalt – der Ladung -abgesichert. Auch Werkzeuge und Maschinen (Arbeitsmittel) sind in der Autoinhaltsversicherung mitversichert. Ebenso können Be- und Entladung entstehen mitversichert werden.
Die Autoinhaltsversicherung erstattet Ihnen u.a. den Schäden durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter in folgenden Fällen:
- Unfall des Transportfahrzeuges
- Brand, Explosion
- Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
- höhere Gewalt (Naturereignisse wie z.B. Blitzeis)
- Raub und räuberische Erpressung
- Beschädigung der Güter
folgenden Bausteine können den Versicherungsschutz noch erweitern:
- Unfälle beim Be- und Entladen
- Abkommen des Fahrzeuges von der befestigten Fahrbahn
- Achsenbruch und Platzen von Reifen
Einschluss des Domizilrisiko: Mitversichert ist das Einbruchdiebstahlrisiko für die verschlossene Garage an dem Wohn- und/oder Firmensitz des Versicherungsnehmers.
Nachtklausel: Versicherungsschutz besteht zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr für alle Güter unabhängig vom Einzelwert. Für Güter mit einem Einzelwert über 2.000 Euro besteht lediglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr kein Versicherungsschutz. Mit der Nachtklausel wird dieses eingeschlossen.Was Leistet eine Autoinhaltsversicherung im Schadensfall
Im Schadensfall ersetzt Ihnen die Autoinhaltsversicherung den Wert der beschädigten oder verlorenen Waren und Güter in folgender Höhe:
- bei selbst hergestellter Ware den Verkaufspreis abzüglich der branchenüblichen Gewinnspanne
- bei Bezugstransporten den nachgewiesenen Einkaufspreis gemäß Rechnungen
- beim Versand verkaufter Ware den ausgewiesenen Verkaufspreis
- bei Zwischentransporten den gemeinen Handelswert, bei übrigen Gütern der Zeitwert
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl ins Kraftfahrzeug und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges gilt oftmals eine Selbstbeteiligung.
- der Nachtklausel wird dieses eingeschlossen.
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Es gibt verschiedene Berechungsmethoden in der Autoinhaltsversicherung. Ein Vergleich der Autoinhaltsversicherung ist daher umso wichtiger - je nach Versicherungsunternehmen berechnet sich der Beitrag für eine Autoinhaltsversicherung aus:
- Nach dem Umsatz (Vorjahres Bruttoumsatz)
- Nach der Bruttojahreslohnsumme (Löhne und Gehälter aller angestellten Mitarbeiter)
- Berechnung nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
- Warenwert der zu transportierenden Waren bzw. nach dem Wert des Inhaltes des KFZ
- Anzahl der Fahrzeuge
Ein wichtiger Hinweis da leider etwas unbekannt:
Für Werksverkehr (eigene Transporte mit eigener Ware) ist eine Transportversicherung keine Pflicht. Eine Anmeldung aller Fahrzeuge welche inkl. Anhänger über 3,5 Tonnen wiegen (kostenfrei) jedoch schon. Registrieren Sie Ihr Fahrzeug bevor die BAG Sie anhält.
Hinweise unter:
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Formulare_Hinweisblaetter/Hinweise_Werkverkehr.pdf?__blob=publicationFile
Formular unter:
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Formulare_Hinweisblaetter/Formular_Werkverkehr.pdf?__blob=publicationFile
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